Q – Rücktritt mit anerkanntem Grund
Erscheinen Studierenden nicht zu einer Prüfung, wird die Note X – Nicht erschienen eingetragen.
Die Note X kann jedoch später von berechtigten Personen (z.B. durch das Prüfungsamt) ggf. durch die Note Q – Rücktritt mit anerkanntem Grund ersetzt werden.
An jeder Stelle, an der die Note angezeigt wird, ist ab dem Zeitpunkt, die Note Q-Rücktritt mit anerkanntem Grund ersichtlich.