Q – Rücktritt mit anerkanntem Grund
Erscheint ein/e KandidatIn nicht zu einer Prüfung, wird die Note "X Nicht erschienen" eingetragen.
Wird von der/dem Studierenden jedoch für den Zeitraum der Prüfung ein gültiges Attest vorgelegt, wird die Note "X" später durch die Note "Q" ersetzt. (Die Atteste werden von berechtigten Personen verbucht.)
An jeder Stelle, an der die Note angezeigt wird, ist ab dem Zeitpunkt der Attestverbuchung, die Note "Q-Rücktritt mit anerkanntem Grund" ersichtlich.