Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit des Campusmanagementsystems (KLIPS) und den damit verbundenen Inhalten (Stand: 31.12.2021)
Die Universität zu Köln ist bemüht, ihr Campusmanagementsystem (KLIPS) im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit dokumentiert den Umsetzungsstand für die Domain klips2.uni-koeln.de gemäß der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen und bezieht sich auf das Testergebnis der Selbstbewertung nach dem BITV-Prüfverfahren.
Die Überprüfung des KLIPS erfolgt kontinuierlich über Stichproben. Es kann Konformität nur für einzelne Seiten ermittelt werden. Um eine Aussage zur Konformität des gesamten KLIPS über alle (mobilen) Endgeräte und Browser hinweg zu machen, müssten also alle der KLIPS zugehörigen einzelnen Seiten mit verschiedenen Konfigurationen geprüft werden. Dies ist für umfangreiche Softwareprodukte nicht praktikabel. Die Prüfung einer repräsentativen Seitenauswahl, d.h. einer Seitenauswahl, die möglichst alle potentiellen Barrieren erfasst, lässt jedoch auf die Zugänglichkeit des Systems als Ganzen schließen.
KLIPS basiert auf dem System CAMPUSonline der Technischen Universität Graz (TU Graz) und wurde den Anforderungen der Universität zu Köln entsprechend konfiguriert. Die technische Umsetzung und damit auch die barrierefreie Gestaltung obliegt in der Verantwortung der TU Graz. Die Universität zu Köln ist bei der Optimierung der Barrierefreiheit auf die Kapazitäten und Umsetzungsmöglichkeiten der TU Graz angewiesen.
Derzeit befindet sich das KLIPS in einer Modernisierungsphase. Einzelne Applikationen werden dabei schrittweise den neuesten Technologien entsprechend angepasst und neu entwickelt. Folglich findet eine Optimierung der Applikationen respektive Seiten hinsichtlich der Barrierefreiheit im Zuge der Neuentwicklung statt. Alte Applikationen, die noch nicht den barrierefreien Anforderungen genügen, werden über einen absehbaren Zeitraum, bis zur Umstellung auf die neue Applikation, nicht mehr optimiert.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
KLIPS ist mit der BITV für neue Applikationen weitestgehend vereinbar. Insbesondere neue Applikationen werden derzeit den Anforderungen entsprechend umgesetzt. Alte Applikationen sind mit der BITV teilweise vereinbar. Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht barrierefrei:
- Trotz aller Sorgfalt kann es vorkommen, dass Wörter und Textabschnitte in einer anderen Sprache vorkommen und nicht entsprechend ausgezeichnet sind.
- Für erzeugte oder hochgeladene (PDF-) Dokumente kann keine Barrierefreiheit garantiert werden.
- Für Tabellen, insbesondere in den alten Applikationen, sind die Anforderungen nur teilweise vereinbar. Es kann verbundene Zellen und nicht eindeutig in HTML ausgewiesene Zellen geben.
- Bei der mobilen, responsiven Ansicht kann es durch den Viewport des Endgerätes zu Silbentrennung führen.
- Fehlende Relationen bei Eingabefeldern und Bezeichungen können die Screenreader-Funktionalität beeinträchtigen.
- Der Kontrast bei Icons in alten Applikationen ist noch nicht optimiert.
Wir arbeiten derzeit daran, die Barrieren so schnell wie möglich zu beheben und sind stets daran bemüht, ein höheres Maß an digitaler barrierefreier Zugänglichkeit zu erreichen.
Ein Bewertungsbericht nach WCAG 2.1 ist in dem PDF-Dokument zu finden (Stand: 23. Februar 2021).
Derzeit befinden sich folgende Applikationen im Umbau und werden auf die neue Technologie umgestellt:
- Mein Studium,
- Mein Kalender,
- Transcript of Records,
- Studierendenkartei,
- Anerkennungen,
- Suche,
- Bescheinigungen,
- Semesterbeitragsstatus,
- Bewerbungen,
- Studierendenakte,
- Rückmeldesperren,
- Meine Adressen und UCCard Foto-Upload.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.12.2021 erstellt.
Feedback und Kontaktangaben
Wenn Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der Seiten von klips2.uni-koeln.de aufgefallen sind, oder Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns gerne über das Kontaktformular.
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie ist der oder dem Beauftragten für die Belange der Menschen mit Behinderung nach § 11 des Behindertengleichstellungsgesetzes Nordrhein-Westfalen zugeordnet. Wenn Sie ein Ombudsverfahren wünschen, füllen Sie bitte den entsprechenden Antrag aus und senden ihn per Post oder E-Mail an die Ombudsstelle:
Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des
Landes Nordrhein-Westfalen bei der Landesbeauftragten
für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf
E-Mail: ombudsstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de