Ausdrucke für Studierende
Sie erreichen die Applikation Bescheinigungen über Ihre Startseite.
In der Applikation Bescheinigungen können Sie sich folgende Bescheinigungen selbstständig ausdrucken:
- Exmatrikulationsbescheinigung
- Gasthörerbescheinigung
- Immatrikulationsbescheinigung
- Rentenbescheinigung
- Studienverlaufsbescheinigung
- Zahlungsbestätigung
- Studierendendatenblatt
Hinweis: Die Studien- oder auch Immatrikulationsbescheinigung dient den Studierenden ergänzend zum Studentenausweis als Nachweis für ihre Immatrikulation an der Universität zu Köln. Neben vollständigem Namen, Geburtsdatum und -ort sind auch die wichtigsten Eckdaten zum Studium auf der Bescheinigung mit angegeben, u.a. die Matrikelnummer, die Art des angestrebten Abschlusses, das Studienfach, das derzeitige Fachsemester sowie die Regelstudienzeit. Die Studienbescheinigung ist grundsätzlich für ein Semester gültig. Die Bescheinigungen sind maschinell erstellt und tragen keine Unterschrift. Die Studienbescheinigung dient auch zur Vorlage beim BAföG-Amt (nach § 9 BAföG).
Vorgehensweise (am Beispiel der Immatrikulationsbescheinigung)
Hinweis: Die hier beschriebenen Klickwege beziehen sich auf die Desktop-Ansicht, entsprechen jedoch denen in der mobilen Ansicht.
1. Wählen Sie in der Zeile "Immatrikulationsbescheinigung" über das Auswahlfeld Semester das Semester aus, für welches Sie sich die Bescheinigung ausdrucken möchten.
2. Im Auswahlfeld Sprache ist "Deutsch" bereits voreingestellt. Eine englischsprachige Fassung steht für die Immatrikulationsbescheinigung ebenfalls zur Verfügung.
3. Um die Bescheinigung auszudrucken, klicken Sie auf die Schaltfläche Drucken.
4. Die Immatrikulationsbescheinigung öffnet sich als PDF-Datei in einem neuen Fenster bzw. wird im Download-Ordner Ihres Browsers abgelegt. Speichern Sie Ihre Bescheinigung.
Hinweis: Auf Ihrer Immatrikulationsbescheinigung ist eine Verifikationsnummer aufgedruckt, mittels derer Sie die Bescheinigung unter http://uni-koeln.de/verify verifizieren können.
Ergänzende Hinweise:
Um die Selbstbedienungsfunktion nutzen zu können, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Sie sind ordnungsgemäß immatrikuliert bzw. zurückgemeldet.
- Ihr Semesterbeitrag ist beim Studierendensekretariat eingegangen.
Die Nutzung der Selbstbedienungsfunktion ist nicht möglich für:
- Studierende, deren Exmatrikulationsdatum länger als ein Jahr zurück liegt,
- Kleine Zweithörer/innen.