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Abschlussarbeiten gültig setzen

1. Sie befinden sich in der Applikation Prüfungsmanagement.

2. Wählen Sie das Modul Abschlussarbeiten - Verwaltung.

 

3. Es öffnet sich das Fenster Abschlussarbeiten - Verwaltung.

Um eine Abschlussarbeit gültig zu setzen, klicken Sie auf das Bleistift-Icon in der Zeile des/der gewünschten Studierenden. 

 

4. Es öffnet sich das Fenster Abschlussarbeit - Bearbeiten.

Wie beim Abschlussarbeiten beurteilen unterscheidet sich der Prozess des Gültigsetzens abhängig davon, ob es sich um eine Abschlussarbeit in einem reinen UzK-Studiengang handelt (Standard), oder ob die Abschlussarbeit in einem Fach innerhalb eines Kooperationsstudienganges geschrieben wurde (z.B. Sport oder Musik innerhalb eines Lehramtsstudiengangs).

 

A. Gültigsetzen UzK-Studiengang (Standard)

1. Geben Sie die Kontrollzahl aus dem Prüfungsprotokoll ein und klicken Sie auf die Schaltfläche Abschlussarbeit übernehmen.

Hinweis: Wenn Sie die Kontrollzahl vergessen haben, lehnen Sie die Abschlussarbeit über die Schaltfläche „Abschlussarbeit ablehnen“ ab und starten Sie die Beurteilung der Arbeit wie im Kapitel „Abschlussarbeiten beurteilen“ beschrieben neu.

 

2. Im Anschluss können Sie sich durch Klicken auf die Schaltfläche Leistungsnachweis drucken einen Leistungsnachweis erzeugen. Dieser öffnet sich in einem neuen Fenster.

 

3. Die Abschlussarbeit ist gültig gesetzt und kann vom Studierenden in den Applikationen Mein Studium und Meine Leistungen eingesehen werden. In der Ansicht Abschlussarbeiten -Verwaltung ist in der Spalte Status nun gültig vermerkt (grünes Häkchen).

 

Hinweis: Der Studienverlauf der/des Studierenden wird nach dem Gültigsetzen der Abschlussarbeit in "Mein Studium" nicht sofort korrekt berechnet. Die automatische Neuberechnung des Studienbaums erfolgt mit einer gewissen Verzögerung. Alternativ können Sie die Neuberechnung des Studienverlaufs manuell anstoßen, indem Sie im "Curriculum Support" auf „Berechnen“ klicken.

 

B. Gültigsetzen Kooperationsstudiengänge

1. Um eine Abschlussarbeit gültig zu setzen, die in Fächern abgelegt wird, die an Kooperationshochschulen studiert werden (z.B. Deutsche Sporthochschule Köln oder Hochschule für Musik und Tanz Köln), muss keine Kontrollzahl eingegeben werden, da zuvor kein Prüfungsprotokoll erzeugt wurde. 

Klicken Sie in diesem Fall einfach auf die Schaltfläche Gültig setzen. Sie erscheint nur, wenn im vorherigen Schritt („Abschlussarbeiten beurteilen“), die Option Ohne Personen gültig setzen markiert und abgespeichert wurde. 

 

2. Gehen Sie im Anschluss vor wie oben ab Punkt 2 im Abschnitt „Gültigsetzen UzK-Studiengang (Standard)“ beschrieben.